Nachgefragt: Urheberrecht in der Lehre Änderungen durch das UrhWissG
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Abstract
Am 1. März 2018 ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) in Kraft getreten. Damit wurden insbesondere sechs sogenannte „gesetzlich erlaubte Nutzungen“ in das Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingeführt, die sich an verschiedene Adressat*innen in Bildung und Wissenschaft richten und die früheren Schrankenregelungen in diesem Bereich ersetzen. Dieser Beitrag soll über die wichtigsten Änderungen für Lehrende an Hochschulen beim Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Materialien in digitalen Semesterapparaten, bei Kopien für die eigene wissenschaftliche Forschung und beim Bildzitat informieren.
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Zitationsvorschlag
von Francken-Welz, Marion (2019): Nachgefragt: Urheberrecht in der Lehre: Änderungen durch das UrhWissG. In: Zeitarbeit: Aus- und Weiterbildungszeitschrift für die Geschichtswissenschaften 1, S. 34–37.
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